.rechtsstaatlichkeit heute…
Ein dick durchgestrichenes Hakenkreuz – vier Jahre lang trug ein Tübinger Student seinen Button gegen Nazis unbehelligt. Dann kam Post vom Staatsanwalt. Die angebliche Verwendung eines “verfassungsfeindlichen Symbols” brachte dem 22-Jährigen zwei Prozesse ein.
(Artikel bei Spiegel.de)
Soweit, so absurd. Die Begründung “Es könnte ja ein japanischer Tourist falsch verstehen”, ist aber meilenweit an den Haaren herbeigezogen. Ich würde 100 Â¥ darauf wetten, dass sich die meisten japanischen Touristen besser mit der deutschen Geschichte auskennen, als der Großteil der deutschen Bevölkerung…
Zum Glück gibt der Student nicht auf, nach der ersten Verurteilung zu einer Strafe von 50 €, die er an die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen soll und bekommt schließlich Recht zugesprochen.
“Hätte man mich vorher gefragt, ob ich diesen Prozess ausfechten würde, dann hätte ich wohl Nein gesagt. Aber wenn man durch Zufall derjenige ist, den ein solches Unrecht trifft, dann muss man sich wehren.”
Nettes Detail am Rande, Grünen-Chefin Claudia Roth hat sich inzwischen selbst angezeigt, da sie möglicherweise ein verfassungswidriges Symbol getragen hat – Einen Button mit durchgestrichenem Hakenkreuz…
[Danke an Fred für den Hinweis]
Kategorie: Vermischtes 2 Kommentare »
am 31. Mai 2006 um 21:27 Uhr | #
am 30. September 2006 um 17:16 Uhr | #
[...] Jedenfalls wenn man den gesunden Menschenverstand mit in den Gerichtssaal nehmen würde. Nazisymbole sind verboten, also verbieten wir auch die Anti-Nazisymbole, so die krude Logik der Richter. Und dazu wird noch mit zweierlei Maß gemessen. Die Begründungen sind so fadenscheinig, dass man schon mal – hier mal in einem anderen Fall, nicht nur den Kopf schütteln, sondern ihn gegen die Wand schlagen möchte. Vielleicht nicht unbedingt den eigenen Kopf und vielleicht auch nicht gegen die Wand, sondern drauf, mit einem alten gußeisernen Hakenkreuz. [...]