„Selber Schuld. Als der Bankräuber aussagte, die Bank habe ihn durch ihr Geld zum Bankraub gereizt,wurde seine Strafe selbstverständlich von den beantragten 6 auf 4 Jahre vermindert.Als er dann noch behauptete, die Bankangestellten hätten sich nicht gewehrt,setzte man seine Strafe von 4 auf 2 Jahre herab (er konnte schließlich das stillschweigende Einverständnis der Angestellten voraussetzen).Als er den Richtern von seiner schweren Kindheit erzählte, in der er nur ganz wenig Taschengeld erhalten hatte, wurde die Strafe natürlich auf ein Jahr reduziert.Schließlich gab er noch an, er habe vor der Tat mehrfach mit der Bank verkehrt.Da sprachen ihn die Richter frei.Warum sollten sie hier auch anders verfahren als bei Vergewaltigungen?“
Quelle ist mir Unbekannt
Finde ich zu gut!
Ja, macht nachdenklich!